WCAG & BFSG · WCAG-Referenz: Bedienbar

WCAG 2.3.1: Grenzwert von drei Blitzen

Kein Inhalt darf öfter als dreimal pro Sekunde blitzen – es sei denn, die Blitze bleiben unterhalb der definierten Schwellwerte für Fläche und Intensität („general flash and red flash thresholds“). Dieses Kriterium ist keines der Bequemlichkeit: Verstöße können Krampfanfälle auslösen. (Englisch: Three Flashes or Below Threshold.)

Stufe Prinzip Teil der WCAG seit Rechtlich verbindlich?
A Bedienbar 2.0 (2008) Ja – über EN 301 549 in BFSG & BITV

Was verlangt das Kriterium?

Ein „Blitz“ ist ein schneller Wechsel der relativen Helligkeit (besonders kritisch: Wechsel mit sattem Rot). Mehr als drei solcher Wechsel pro Sekunde sind tabu, außer die blitzende Fläche ist sehr klein (die Schwellwerte definieren das exakt über Sehwinkel und Fläche). Betroffen sind vor allem: Videos (Blitzlichtgewitter, Stroboskop-Szenen, schnelle Schnitte), animierte GIFs, „aufmerksamkeitsstarke“ Werbebanner und übermotivierte Lade- oder Warn-Animationen.

Wen betrifft es besonders?

Menschen mit photosensitiver Epilepsie – bei ihnen können Blitzmuster Anfälle auslösen, mit realer Verletzungsgefahr. Daneben Menschen mit Migräne und vestibulären Störungen, denen Flackern Schmerzen oder Übelkeit bereitet. Es ist das einzige WCAG-Kriterium, dessen Verletzung Menschen körperlich schaden kann – entsprechend ernst gehört es genommen.

So sieht die Umsetzung aus

  • Gar nicht erst blitzen: Für Web-Animationen gibt es schlicht keinen guten Grund für Stroboskop-Effekte – sanfte Übergänge statt Helligkeits-Hammer, prefers-reduced-motion respektieren.
  • Video-Material prüfen, bevor es online geht – besonders Event-Aufnahmen (Bühnenshows!), Trailer und übernommenes Fremdmaterial.
  • Warnen reicht nicht: Eine Blitz-Warnung vor dem Video ist netter Stil, ersetzt die Konformität aber nicht – anders als im Fernsehen lässt sich im Web nicht kontrollieren, wer wann trifft.

So testest du es

  1. PEAT (Photosensitive Epilepsy Analysis Tool, kostenlos vom Trace Center) analysiert Videodateien auf Blitz-Verstöße – das Standardwerkzeug.
  2. Sichtprüfung aller animierten Inhalte: Blinkt irgendetwas schneller als dreimal pro Sekunde? (Auch CSS-Animationen und GIFs zählen.)
  3. Redaktionsregel etablieren: Video-Freigabe nur mit Blitz-Check – einmal im Prozess verankert, kostet er nichts mehr.

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