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Alle Angaben ohne Gewähr, die Angeben in diesem Artikel können jederzeit auf Grund von Gesetzesänderungen ungültig sein. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem örtlichen Gewerbe-und Finanzamt.


Selbstständig mit der Kleinunternehmerregelung

Selbstständig zu sein bedeutet, dass Sie für Ihr eigenes Unternehmen verantwortlich sind. Alles in allem sind Sie frei von vielen Verpflichtungen, die in einem festen Arbeitsverhältnis allgegenwärtig sind. Allerdings bedeutet das auch für die finanziellen Einkünfte verantwortlich zu sein, dazu zählen nicht nur Versicherung und Altersvorsorge, für die monatlich aufzukommen ist, sondern auch alle Investitionen, die es zu machen gilt, um die selbstständige Arbeit am Laufen zu halten wie z.B. Ausgaben für Equipment und Material.

Die Selbstständigkeit bei einem bestehendem Arbeitsverhältnis anzustreben ist ein Risiko, denn wenn es mit der Selbstständigkeit nicht klappt, steht man plötzlich ohne Job da. Eine Teilselbstständigkeit ist die beste Lösung. Wer neben dem Hauptberuf die Selbstständigkeit in einem bestimmten Gewerbe ausübt, kann erkennen, ob die angestrebte Selbstständigkeit und die Unternehmensidee ein rentables Geschäft ist, und ob man davon leben kann.

Das Steuerrecht in Deutschland ist oft zu Unrecht als bürokratisches Monstrum verschrien. Auch wenn es manchmal nicht so vorkommt hat es der deutsche Staat versucht, dem Existenzgründer viele Hürden aus dem Weg zu räumen. So entfällt z.B. unter gewissen Vorraussetzungen die Besteuerung auf Gewinne.
Beim Start in die Selbstständigkeit nehmen viele Jungunternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, diese Regelung macht es kleinen Unternehmen möglich, dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Einen Vorsteuerabzug dürfen Sie in dem Fall nicht mehr geltend machen.

Folgende Dinge müssen bei der Kleinunternehmerregelund beachtet werden:
• Gesamtumsatz + darauf entfallene Steuern aus dem Vorjahr < 17,500€
• Vorraussichtlicher Gesamtumsatz + darauf entfallene Steuern aus dem laufenden Jahr < 50.000 Euro
• Auf Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung bringt Vorteile, wenn Ihre Kunden nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (Umsatzsteuer die zu zahlen ist, vom Finanzamt zurückzufordern). Denn der Kunde vergleicht Bruttopreise und darin ist die Umsatzsteuer bereits mit eingerechnet. Ihnen wird die Umsatssteuer jedoch mit Hilfe des Vorsteuerabzugs zurückerstattet, somit können Sie meist günstiger anbieten als andere, die auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben.
Desweiteren müssen Sie zur Steuererklärung nur eine Einnahmen/Überschussrechnung beilegen (Formlose Auflistung von Einnahmen und Ausgaben).

Anmeldung eines "Kleingewerbes"

Die deutsche Gewerbeordnung schreibt vor, dass eine selbstständige Arbeit in Form eines Kleingewerbes bei dem Gewerbe- oder Ordnungsamt im Verwaltungsbezierk Ihrer Betriebsstätte anmelden müssen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Anmeldung ein paar Minuten < 1h in Anspruch nimmt und lediglich ein paar Informationen zur Person und Tätigkeit protokolliert werden. Eine Gebühr von ca. 30€ war zu zahlen.
Daraufhin bekommen Sie Post von ihrem Finanzamt, das kann mitunter mehrere Wochen dauern. In den Unterlagen, die Sie von dem für Sie zuständigen Finanzamt bekommen haben, ist es nun möglich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. desweiteren liegt ein kleiner Fragebogen zur Betriebseröffnung bei, der mit Hilfe des beiligenden Zettels und dem Internet als Nachschlagewerk schnell ausgefüllt ist.
Die IHK wird sich auch bei Ihnen melden, ob dadurch Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie, wenn Sie Ihren vorraussichtlichen Umsatz im Geschäftseröffnungsjahr angeben.

Computer absetzen etc... Oft falsch Interpretiert, denn sei es für einen neuen Computer, den benötigten Internetzugang oder die Miete für ein Bürozimmer, Ausgaben werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht zurückerstattet. Absetzen bedeutet lediglich, dass durch Angabe der Ausgaben der Gesamtgewinn geschmälert wird, und sich somit auch die Steuerlast reduziert.

Wenn Sie vorhaben in die Selbstständigkeit zu starten und noch irgendetwas unklar ist, dann wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das für Sie zuständige Gewerbe-bzw Finanzamt.

Weitere Informationen zum Thema Bundesministerium der Justiz - Kleinunternehmerregelung.

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